Hiermit melde ich meine/n Tochter/Sohn für die Radtour der Ferienpassaktion der Stadt Schöppenstedt vom 27.07.2024 bis 03.08.2024 zum Campingplatz Otterndorf an:
1. Anmeldung: Träger der Jugendfreizeit ist die Stadt Schöppenstedt. Wir bitten, die Anmeldung mittels des Anmeldeformulars an folgende Adresse zu richten: Pascal Wollschläger, Hinter der Bahn 10, 38170 Schöppenstedt. Alternativ ist auch eine Anmeldung über die Homepage www.fisch-radtour.de möglich. 2. Zahlung: Der Anzahlungsbeitrag (100 Euro) ist bei der Anmeldung fällig und auf das Konto IBAN DE67 5005 0201 1235 2263 26 bei Frankfurter Sparkasse (HELADEF1822) einzuzahlen. Die Restsumme (150 Euro (Gesamtsumme 250 Euro)) ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit auf das o.g. Konto einzuzahlen. 3. Teilnahmebestätigung: Wenn die schriftliche Anmeldung erfolgt ist, erhält die/der Teilnehmer/in seine Teilnahmebestätigung. 4. Rücktritt: Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten: Absage bis 10 Wochen vor Freizeitbeginn: 30€ Verwaltungsgebühr; Absage bis 8 Wochen vor Freizeitbeginn: 20% des Reisepreis; Absage bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: 40% des Reisepreises; Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 80% des Reisepreises; Absage bis Reiseantritt: 100% vom Reisepreis. Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme. Sollten dem Anbieter darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist er berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. 5. Haftung: Eine Haftung des Anbieters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen. 6. Versicherung: Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer/in bzw. dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Anspruch genommen. 7. Spielregeln: Setzt sich ein/e Teilnehmer/in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sie/er sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuer/innen-Team das Recht, die/den Teilnehmer/in auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen. 8. Weitere Regelungen: Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer/innen elektronisch gespeichert. Der weiteren Nutzung der Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes (z.B. Zuwendungsgeber). Durch ausliegende Teilnehmerlisten können Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden. Eine kommerzielle Verwertung und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Während der Maßnahmen werden von den Teilnehmer/innen Fotos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers genutzt und veröffentlicht werden. 9. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt Wolfenbüttel als vereinbart.